Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Rechtsvorschriften erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen, zukünftig besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.
Zu diesem Zweck haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Sie können Ihre Meldungen über einen in der Kantine unseres Unternehmens aufgestellten Briefkasten oder auf dieser Seite abgeben. Die interne Meldestelle wird Ihre Meldung vertraulich behandeln.
Anonyme Meldungen sind möglich.
Welche Sachverhalte gemeldet werden können, ergibt sich aus § 2 Hinweisgeberschutzgesetz.
Externe Meldestelle
Alternativ können Sie sich an die externe Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen mit der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie hier.