Interne Melde­stelle gemäß Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz in Kraft getreten. Mit dem Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz sollen hinweis­ge­bende Personen („Whist­le­b­lower“), die im Zusam­menhang mit ihrer beruf­lichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruf­lichen Tätigkeit Infor­ma­tionen über Verstöße gegen Rechts­vor­schriften erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorge­se­henen Melde­stellen melden oder offen­legen, zukünftig besser vor etwaigen arbeits­recht­lichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden.

Zu diesem Zweck haben wir eine interne Melde­stelle einge­richtet. Sie können Ihre Meldungen über einen in der Kantine unseres Unter­nehmens aufge­stellten Brief­kasten oder auf dieser Seite abgeben. Die interne Melde­stelle wird Ihre Meldung vertraulich behandeln.

Anonyme Meldungen sind möglich.

Welche Sachver­halte gemeldet werden können, ergibt sich aus § 2 Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz.

Externe Melde­stelle

Alter­nativ können Sie sich an die externe Melde­stelle des Bundes wenden. Weitere Infor­ma­tionen mit der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie hier.


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